Mobbing am Arbeitsplatz – Was Betroffene tun können

23. September 2025

Ständige Sticheleien, Ausgrenzung oder gezielte Schikanen – Mobbing ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein ernstzunehmendes Problem in vielen Arbeitsverhältnissen.

Wer regelmäßig unter Druck gesetzt oder systematisch isoliert wird, muss das nicht hinnehmen. Arbeitsrechtlich gibt es klare Schutzmechanismen, auf die Betroffene sich berufen können.

Was gilt überhaupt als Mobbing?

Von Mobbing spricht man, wenn eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch am Arbeitsplatz angegriffen, ausgegrenzt oder herabgewürdigt wird. Das kann sich in wiederholten abfälligen Bemerkungen, ständiger ungerechtfertigter Kritik, der Verbreitung von Gerüchten oder dem Ausschluss aus Arbeits- und Teamprozessen zeigen. Entscheidend ist, dass die Angriffe zielgerichtet sind und ein dauerhaft belastendes Arbeitsumfeld schaffen – einzelne Konflikte oder Missverständnisse reichen dafür nicht aus.

Welche Rechte habe ich als Betroffene*r?

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor Mobbing und Belästigung zu schützen. Sie müssen ein Arbeitsumfeld sicherstellen, das die Würde jedes Einzelnen wahrt. Grundlage dafür sind unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 241 Abs. 2 BGB) sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wenn der Arbeitgeber seine Schutzpflicht verletzt, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Sie haben das Recht auf:

  • Beschwerde beim Arbeitgeber oder der Personalabteilung (§ 13 AGG)
  • Unterstützung durch den Betriebsrat
  • Maßnahmen gegenüber der mobbenden Person (z. B. Abmahnung oder Versetzung)
  • Gegebenenfalls Schadensersatz oder Schmerzensgeld

Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?

Zunächst ist es wichtig, sich Klarheit über die Situation zu verschaffen und die Vorfälle genau zu dokumentieren – am besten schriftlich mit Datum, Beteiligten und eventuellen Zeugen. In vielen Fällen hilft ein vertrauliches Gespräch mit einer Vorgesetztenperson oder dem Betriebsrat, um mögliche Schritte zu klären. Auch eine rechtliche Erstberatung kann sinnvoll sein, um die eigenen Handlungsmöglichkeiten einzuschätzen. Sollte sich die Situation nicht verbessern, stehen dir formelle Wege offen – von der offiziellen Beschwerde bis hin zu arbeitsrechtlichen Schritten wie einer Kündigungsschutzklage oder einer Klage auf Entschädigung.

Fazit

Mobbing am Arbeitsplatz kann schwerwiegende Folgen für die psychische Gesundheit und das berufliche Fortkommen haben – und darf keinesfalls toleriert werden. Es ist wichtig zu wissen: Sie sind nicht allein, und Sie müssen die Situation nicht hinnehmen. Wer frühzeitig handelt und Unterstützung sucht, kann sich wirksam zur Wehr setzen und seine Rechte durchsetzen.

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Thorsten Messerschmidt Mob

Thorsten Messerschmidt

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